Verwaltung von Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsverwaltung)
Unser Leistungsverzeichnis
vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über alle von uns angebotenen
Leistungen.
Anhand Ihrer Vorstellungen und der Erfordernisse des Objektes
stimmen wir die Aufgabenstellung individuell mit Ihnen ab.
Grundleistungen
Zu den
Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 WEG aufgeführten
gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft
eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange zu. Dieser Aufwand
ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.
1. Eigentümerversammlungen und
Protokollführung
1.1 Durchführung
einer Jahresversammlung einschließlich der dazu notwendigen
Vorbereitungsarbeiten.
1.2 Die Einladung
der Eigentümerversammlung wird jedem Eigentümer ohne besonderen Nachweis an die
letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt.
1.3 Der Verwalter führt
den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße
Niederschrift der Beschlüsse.
2. Wirtschaftsplan
2.1 Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr
einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sonder-/Teileigentum gemäß § 28 WEG.
3. Jahresabrechnung
3.1 Erstellen einer
jährlichen Abrechnung über die Hausgeld-Einnahmen und -Ausgaben des
Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum.
Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme
innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der
Verwaltung zur Verfügung.
4. Verträge für die Gemeinschaft
4.1 Abschließen und
Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und
Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft.
4.2 Betreuung und Überwachung
der Dienstleister der Eigentümergemeinschaft sind selbstverständlich.
5. Geldverwaltung
5.1 Einrichtung und
Führung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten
(Giro- und Anlagekonten).
5.2 Verwalten der
gemeinschaftlichen Gelder bei einer Bank oder Sparkasse nach Wahl des
Verwalters.
6. Rechnungskontrolle und –anweisung
6.1 Rechnerische
Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen,
Hauswart und Handgeldkassen.
7. Buchführung
7.1 Einrichten
einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch geführten Buchhaltung im
Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, getrennt
für jede Eigentümergemeinschaft.
7.2 Insbesondere
Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum.
7.3 Überwachen der
pünktlichen Hausgeldzahlungen gemäß Beschluss der Versammlung.
7.4 Einnahmekonten
für Erträge; Ausgabekonten je Kostenart; Rückstellungskonten einschließlich
Anlage der Rückstellung.
7.5 Sonder-Verrechnungskonten
über Forderungen und Verbindlichkeiten.
7.6 Mitbuchen der
Bankbewegungen.
7.7 Personalkonten
für die Mitarbeiter der Gemeinschaft.
7.8 Veranlassen der
jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches.
7.9Melden der
Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen.
7.10 Einbuchen der
von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sondereigentum in die
Jahresabrechnung.
8. Technische Kontrollen am
Gemeinschaftseigentum
8.1 Zur
Werterhaltung und um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen, optische
Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch kontinuierliche Begehung des
Gesamtobjektes.
8.2 Soweit
notwendig, heranziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft, sofern
ein Beschluss dafür vorliegt.
9. Empfehlung zur Auftragsvergabe
9.1 Empfehlung bei
der Auswahl der technischen Lösungen.
9.2 Mitwirken bei
den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
9.3 Klärung der
Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/ Gemeinschaftseigentum.
10. Auftragsvergabe
10.1 Erstellen der
schriftlichen Kleinaufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft.
11. Überwachung
11.1 Terminüberwachung
bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen und Schlussrechnungen.
12. Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen
12.1 Einleiten von
Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden etc.
12.2 Bei Versicherungsschäden
am Gemeinschaftseigentum Schadensmeldung an die Versicherung.
12.3 Klärung der
sachlichen Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
12.4 Beratung der
Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.
12.5 Abrechnen mit der
zuständigen Versicherung und den bestellten Handwerkern aus der Regulierung von
Schäden am Gemeinschaftseigentum.
13. Schlüsselbestellungen
13.1 Beschaffen von
Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das
Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
14. Sicherheitseinrichtungen
14.1 Veranlassen der
Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute und
Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. an der Heizung
(Sicherheitsventile,
Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter); den Aufzügen
(TÜV-Hauptprüfungen mit
Gewichten, Zwischenprüfungen, Noteinrichtungen); den Blitzschutzanlagen
(TÜV-Hauptprüfungen, Reparatur und Dachsanierungen); den
Lüftungsanlagen
(TÜV-Prüfungen in Tiefgaragen); den Notbeleuchtungen (TÜV-Prüfungen in
Haus und Tiefgaragen); den kraftbetätigten Garagentoren; den
Brandschutzeinrichtungen
einschließlich Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen.
14.2 Funktions- und
Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren,
Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern, Fluchtwegen etc.
14.3 Terminvereinbarungen
und Abrechnung mit den Handwerkern, dem Technischen Überwachungsverein und
sonstigen Fachleuten.
15. Allgemeine Verwaltung
15.1 Telefon- und
Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten,
soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft.
15.2 Büroleistungen,
wie z.B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der
Verwaltung und im Rahmen der o. g. Grundleistungen veranlasst wurden, sind in
der pauschalen Verwaltervergütung enthalten und werden nicht gesondert
berechnet.