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Verwaltung von Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsverwaltung)


Unser Leistungsverzeichnis vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über alle von uns angebotenen Leistungen.
Anhand Ihrer Vorstellungen und der Erfordernisse des Objektes stimmen wir die Aufgabenstellung individuell mit Ihnen ab.

Grundleistungen

Zu den Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange zu. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.

1. Eigentümerversammlungen und Protokollführung

1.1 Durchführung einer Jahresversammlung einschließlich der dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten.
1.2 Die Einladung der Eigentümerversammlung wird jedem Eigentümer ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt.
1.3 Der Verwalter führt den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.

2. Wirtschaftsplan 

2.1 Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sonder-/Teileigentum gemäß § 28 WEG.

3. Jahresabrechnung

3.1 Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeld-Einnahmen und -Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der Verwaltung zur Verfügung.


4. Verträge für die Gemeinschaft

4.1 Abschließen und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft.
4.2 Betreuung und Überwachung der Dienstleister der Eigentümergemeinschaft sind selbstverständlich.

5. Geldverwaltung

5.1 Einrichtung und Führung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten).
5.2 Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer Bank oder Sparkasse  nach Wahl des Verwalters.


6. Rechnungskontrolle und –anweisung

6.1 Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen, Hauswart und Handgeldkassen.


7. Buchführung 

7.1 Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft.
7.2 Insbesondere Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum.
7.3 Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen gemäß Beschluss der Versammlung.
7.4 Einnahmekonten für Erträge; Ausgabekonten je Kostenart; Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Rückstellung.
7.5 Sonder-Verrechnungskonten über Forderungen und Verbindlichkeiten.
7.6 Mitbuchen der Bankbewegungen.
7.7 Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft.
7.8 Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches.
7.9Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen.
7.10 Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sondereigentum in die Jahresabrechnung.
 

8. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum 

8.1 Zur Werterhaltung und um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen, optische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch kontinuierliche Begehung des Gesamtobjektes.
8.2 Soweit notwendig, heranziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft, sofern ein Beschluss dafür vorliegt.

9. Empfehlung zur Auftragsvergabe 

9.1 Empfehlung bei der Auswahl der technischen Lösungen.
9.2 Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.
9.3 Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/ Gemeinschaftseigentum.


10. Auftragsvergabe 

10.1 Erstellen der schriftlichen Kleinaufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft.
 

11. Überwachung 

11.1 Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen und Schlussrechnungen.
 

12. Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen 

12.1 Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden etc.
12.2 Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Schadensmeldung an die Versicherung.
12.3 Klärung der sachlichen Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
12.4 Beratung der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.
12.5 Abrechnen mit der zuständigen Versicherung und den bestellten Handwerkern aus der Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum.
 

13. Schlüsselbestellungen 

13.1 Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Gemeinschaftseigentum.


14. Sicherheitseinrichtungen 

14.1 Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Fachleute und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. an der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter); den Aufzügen (TÜV-Hauptprüfungen mit Gewichten, Zwischenprüfungen, Noteinrichtungen); den Blitzschutzanlagen (TÜV-Hauptprüfungen, Reparatur und Dachsanierungen); den Lüftungsanlagen (TÜV-Prüfungen in Tiefgaragen); den Notbeleuchtungen (TÜV-Prüfungen in Haus und Tiefgaragen); den kraftbetätigten Garagentoren; den Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten und freien Fluchtwegen.
14.2 Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern, Fluchtwegen etc.
14.3 Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Handwerkern, dem Technischen Überwachungsverein und sonstigen Fachleuten.

 

15. Allgemeine Verwaltung 

15.1 Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Belange betrifft.
15.2 Büroleistungen, wie z.B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung und im Rahmen der o. g. Grundleistungen veranlasst wurden, sind in der pauschalen Verwaltervergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet.

 

Verwaltung von Wohnungseigentum (Mietverwaltung)

Unser Leistungsverzeichnis vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick über alle von uns angebotenen Leistungen.
Anhand Ihrer Vorstellungen und der Erfordernisse des Objektes stimmen wir die Aufgabenstellung individuell mit Ihnen ab.

Grundleistungen

Miet-, Pacht-, Versicherungs- und solche Verträge, welche die Erfüllung behördlicher Vorschriften sowie die Wartung und die Instandhaltung der Wohnung bezwecken, abzuschließen und zu kündigen sowie Mieten, Pachten, Mietentschädigungen und andere Zahlungen und Aufkommen- auch von Behörden und deren Hinterlegungsstellen - in Empfang zu nehmen und darüber rechtsgültig zu quittieren;

außergerichtliche und gerichtliche Schritte zur Aufrechterhaltung der Hausordnung, Ausübung des Vermieterpfand- und Zurückbehaltungsrecht, Geltendmachung des Hausrechts und des Räumungsrechts zu unternehmen. Ferner ist die Verwalterin zu außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung in allen Angelegenheiten und Prozessen, welche mit der Gemeinschaftsordnung (Stimmrecht), Hausverwaltung und der Wahrung der Rechte aus Miet- und Pachtverträgen und den Beziehungen zu Mietern und Pächtern in irgendeiner Weise zusammenhängen, bevollmächtigt sowie sich auch in allen dieser Prozessen durch einen Rechtsanwalt oder Unterbevollmächtigten vertreten zu lassen;

alle dem Eigentümer obliegenden An- und Abmeldungen sowie sonstige Angaben bei den zuständigen Behörden zu machen, das Grundbuch einzusehen und mit Behörden zu verhandeln.


1. Jahresabrechnung

1.1 Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Miet-Einnahmen und -Ausgaben der umlagefähigen Kosten des Vertragszeitraumes als Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum (Mieteinheit). Sämtliche Unterlagen und Belege stehen ausschließlich dem Eigentümer und dem Mieter zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro der Verwaltung zur Verfügung.


2. Verträge

2.1 Abschließen und Kündigung von Miet-, Pacht-, Versicherungs- und solche Verträge, welche die Erfüllung behördlicher Vorschriften sowie die Wartung und die Instandhaltung der Wohnung bezwecken.
2.2 Betreuung und Überwachung der Vertragsgrundlagen sind selbstverständlich.

3. Geldverwaltung

3.1 Führung eines Treuhandkontos bei einzelnen Mietwohnungen bzw. Einrichtung eines Kontos für den Eigentümer eines vermieteten Mehrfamilienhauses.
3.2 Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters
3.3 Bei der Mietverwaltung besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass der Eigentümer die vollumfängliche Kontengewalt behält, somit wäre dieser allerdings zu Mitteilungen im Falle einer nicht geleisteten Mietzahlung gegenüber dem Verwalter verpflichtet, so dass dieser die weiteren Schritte rechtzeitig veranlassen kann.
 

4. Rechnungskontrolle und –anweisung

4.1 Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen, Hauswart und Handgeldkassen.


5. Buchführung 

5.1 Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäß kaufmännisch geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, getrennt für jede Mieteinheit.
5.2 Insbesondere Führen und Abrechnen von Mieteinnahmen bzw. den Nebenkostenvorauszahlungen.
5.3 Überwachen der pünktlichen Mietzahlungen gemäß Mietvertrag.
5.4 Einnahmekonten für Erträge; Ausgabekonten je Kostenart.
5.5 Mitbuchen der Bankbewegungen.
5.6 Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches.
5.7 Melden der Gesamt-Heizkosten an das Serviceunternehmen.
5.8 Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sondereigentum in die Jahresabrechnung.
 

Bei einzelnen zu verwaltenden Wohnungen innerhalb einer WEG, wird das Zahlenmaterial des WEG-Verwalters als Abrechnungsgrundlage verwendet.

6.Empfehlung zur Auftragsvergabe 

6.1 Empfehlung bei der Auswahl der technischen Lösungen.
6.2 Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Sondereigentum.
6.3 Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sondereigentum.


7. Auftragsvergabe

7.1 Erstellen der schriftlichen Kleinaufträge im Namen und für Rechnung des Eigentümers.
 

8. Überwachung 

8.1 Terminüberwachung bei Angeboten, Vergaben, Ausführungen und Schlussrechnungen.


9. Allgemeine Verwaltung
 

9.1 Telefon- und Schriftverkehr mit dem Wohnungseigentümer und den Mietparteien, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit es die Sondereigentumsbelange betrifft.
9.2 Büroleistungen, wie z.B. Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung und im Rahmen der o. g. Grundleistungen veranlasst wurden, sind in der pauschalen Verwaltervergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet.

 

 

 

 

 

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